Im Dschungel der Schutzgebiete. Schwieriger Föderalismus beim Schutz der Wildtiere
Unterstütze den SAC Jetzt spenden

Im Dschungel der Schutzgebiete. Schwieriger Föderalismus beim Schutz der Wildtiere

Auch Schneeschuhläufer sollten sich orientieren, welche Gebiete unter welchem Schutz stehen. Foto: Didier Cassany nalen Wildschutzgebieten beginnen. Die momentan rechtsgültigen Wildschutzgebiete des Kantons Bern stammen aus einer Zeit, in der die Wildtierbestände aufgrund übermässiger Bejagung stark dezimiert waren und für deren Erholung grosse Schutzgebiete ausgeschieden wurden. Seither haben sich die Bestände erholt oder wachsen gar, und diese Wildschutzgebiete sind in diesem Umfang nicht mehr zwingend nötig.

Verhaltensregeln vermitteln

Auf kantonaler Ebene ist zurzeit Schutzgebiet also nicht gleich Schutzgebiet. Für den Bergtourengänger noch verwirrender ist, dass praktisch kein Kanton definiert, was ein bestimmtes Schutzgebiet für die Ausübung des Sports bedeutet.

Der Wintertourengänger muss aber klar wissen, wie er sich im Schutzgebiet verhalten soll. Ein zentrales Anliegen des SAC ist es, ein Grundverständnis für die Schutzgebiete und die Wildtiere zu wecken. Deshalb wurden für die Skitourenkarten vier Schutzgebietskategorien ausgearbeitet ( siehe nebenstehende Tabelle/ vgl. ALPEN 2/07 ). Auf den Skitourenkarten, Ausgabe jahr 2006 und später, werden die aktuellen Wildschutzgebiete mit den geltenden Betretungsregeln dargestellt. Alle Touren der SAC-Ski- und Schneeschuhtourenführer, Ausgabejahr 2007 und später, sind auf ihre Naturverträglichkeit hin überprüft worden. Das heisst, keine der publizierten Routen steht in Konflikt mit dem Naturschutz. Im Einführungstext der Führer werden zudem dem interessierten Leser in einem separaten Kapitel die wichtigsten Infos über den Wildtierschutz vermittelt.

Die verschiedenen Schutzgebietstypen

Die Schweiz verfügt über verschiedene Schutzgebietstypen. Für die Wintersportler, die sich während der für die Wildtiere sensibelsten Jahreszeit in ihren Gebieten bewegen, sind die nachstehenden Schutzgebiete von Bedeutung ( die Definitionen dürfen nicht als abschliessend betrachtet werden ):

Im Eidgenössischen Jagdbanngebiet herrscht ein allgemeines Jagdverbot. Die Wildtiere dürfen zudem nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet gelockt werden. Das Skifahren ist ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen verboten. In der Regel gelten die auf der Skitourenkarte eingezeichneten Ski- bzw. Schneeschuhtourenrouten als markierte Routen. In Wildruhegebietenzonen ( teilweise auch Wintersperrgebiete genannt ) gelten zeitlich beschränkte Fahr- und Betretungsver bote oder -ge-bote, um das Wild in kritischen Zeiten ( v. a. Februar bis April ) vor schädlichen Störungen zu schützen. Die Wildschutzgebiete, die nicht mit den Wildschonge-bieten verwechselt werden dürfen, sind von den Behörden bezeichnete Gebiete mit totalem ( allgemeines Wildschutzgebiet ) oder partiellem ( Hochjagdasyle, Hasenasyle usw. ) Jagdverbot. Sie sind ein wichtiges Mittel zur Umsetzung der Jagdplanung. Vom Bundesrat bezeichnete Eidgenössische Jagdbanngebiete sowie der Schweizer Nationalpark zählen ebenfalls zu den Wildschutzgebieten. In Wildschongebieten herrscht ein Jagdverbot. Im Wildasyl wird die Hochjagd ein- Tafeln orientieren bei Sumvitg über Einschränkungen für Schneesportler. Foto: zvg Grössere Gruppen von Tourengängern stören das Wild kaum, wenn sie nicht abseits der Route in dessen Schutzgebiet eindringen.

Foto: zvg

Bücher/Medien

Libri/Media

Livres /Médias

Informationen auf dem Web www.ecogis.admin.ch: Werkzeug zur Darstellung und interaktiven Abfrage von Umweltdaten www.natursportinfo.ch: Informationen zu Auswirkungen von Sport und Freizeit auf Pflanzen und Tiere www.wildruhe.gr.ch: Wildschutzgebiete des Kantons Graubünden Markus von Glasenapp, Nicolas Fojtu, Manuel Stark

Feedback