Keine Ruhe um Gebirgslandeplätze
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Keine Ruhe um Gebirgslandeplätze Touristische Gebirgsfliegerei in der Schweiz

2008 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL zusammen mit Interes-senvertretern die Überprüfung der 42 bestehenden Gebirgslandeplätze gestartet. Nach der Region Zermatt-Saas-Fee ist die Region des UNESCO-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch an der Reihe. Der SAC sitzt mit am Verhandlungstisch.

Die Überprüfung der GLP geschieht re-gionenweise und erfolgt in drei Schritten. Nach Koordinationsgesprächen, zu denen das BAZL jeweils Betroffene aus Verwaltung, Gewerbe, Tourismus und Naturschutz einlädt, kann sich die Öffentlichkeit zu einem ersten Entwurf äussern. Das BAZL überarbeitet darauf den Entwurf und legt ihn dem Bundesrat vor. Dieser verfügt pro Re gion definitiv über das jeweilige Netz der GLP. Gegen diese Verfügung kann wahrscheinlich ein Rechtsmittel ergriffen werden. Als Erstes war 2008 die Region Zermatt-Saas-Fee an der Reihe. Ende Juni 2009 präsentierte das BAZL der Öffentlichkeit den ersten Vorschlag. Ab September 2009 wird die Region Jung-frau-Aletsch überprüft.

Der SAC nimmt jeweils an den Koordinationsgesprächen teil. Er befindet sich dabei in einer anspruchsvollen Situa tion. Denn in seinen Umweltrichtlinien fordert der SAC den Verzicht auf neue und die Aufhebung von bestehenden Gebirgslandeplätzen in und nahe bei Schutz- und Inventargebieten. Lokale Sektionen wiederum gewichten die ge-werbsmässige Bedeutung der GLP zuweilen höher als den Landschafts- und Wildschutz. Zur Lockerung der blockierten Verhandlungen hat der SAC im Vorfeld der Überprüfung der GLP das Konzept « Ruhezonen und Flugsektoren » ins Gespräch gebracht. Er sucht fortan die Reduktion der Störungswirkung der Gebirgsfliegerei durch Konzentration auf geeignete Räume und die Entlastung besonders wertvoller Alpenlandschaften. Innerhalb des SAC war der Verhand-lungsprozess in der Region Zermatt-Saas-Fee denn auch geprägt von den zum Teil sehr unterschiedlichen Ansichten der lokalen Sektionen und des Zentralverbandes. Damit, so Frank-Urs Müller, entstand bei den Behörden zeitweise ein widersprüchliches Bild des SAC: « Einerseits verhandelt der SAC mit dem Bund, andererseits haben die Sektionen eine andere Position. » Der Zentralverband hat aus diesen Verhandlungen gelernt. Bevor das BAZL die zweite Region zu überprüfen beginnt, hat der SAC Ende Juni alle betroffenen Sektionen zu einem runden Tisch eingeladen.

Die Übersichtskarte des BAZL zeigt: Viele der Gebirgslandeplätze befinden sich nahe bei oder sogar in Schutzgebieten.

Was ist ein Gebirgslandeplatz?

Gebirgslandeplätze (GLP) sind Landestellen über 1100 Metern, die zu Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder für den Tourismus dienen (Heliskiing, Flugsport). Die GLP bilden die Ausbildungs- und Übungsgrundlage für Piloten mit der Zulassung für Gebirgslandungen. Sie sichern damit indirekt die Rettungs- und Transportflüge im Gebirge. Es gibt momentan 42 GLP (vgl. Karte), max. 48 sind erlaubt.

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