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Schweizerischer Nationalpark. Was tun, wenns brennt?
Was tun, wenns brennt?
Im Schweizerischen Nationalpark gelten bei Waldbränden bis auf weiteres die gleichen Bestimmungen wie für das übrige Kantonsgebiet Graubünden: Telefon 118 alarmieren und Brandbe-kämpfung durch Feuerwehr und Forstdienst ausführen lassen. Dieser Entscheid, der in einem Gegensatz zum Bundesgesetz über den Schweizerischen Nationalpark steht, basiert auf Forschungsergebnissen des Geographischen Instituts Zürich und des Nationalparks. Das neu herausgegebene Informationsblatt « Es brennt im Schweizerischen Nationalpark – was nun ?» liegt in den Gemeinden der Region Engadin–Müns-tertal öffentlich auf oder kann bei der Nationalparkdirektion,. " " .Tel.081/856 12 82, angefordert werden. a
Gem. Mtlg.
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