Wo dürfen Kletterer klettern?
Unterstütze den SAC Jetzt spenden

Wo dürfen Kletterer klettern?

Klettern an natürlichen Felsen kann wie die andern « Natursportarten » einen Konflikt zwischen Nutzungsansprüchen der Kletterer und Schutzanliegen des Naturschutzes mit sich bringen. Diesem Spannungsfeld müssen wir uns offen und dialogbereit stellen, denn der SAC ist beiden Seiten verpflichtet. Deshalb engagiert er sich auch einmal mehr für die Schutz-, ein andermal mehr für die Nutzungsinteressen. Der Beitrag zeigt die Situation und Haltung des SAC bei aktuellen Konfliktfällen auf.

Für den Naturschützer kann es heissen, das Recht der Kletterer auf eine Nutzung der Felsen anzuerkennen, zu akzeptieren, dass Naturschutz nicht einfach heissen kann, den Menschen « hinauszuschützen ».

Dieses Teilen bildet die Basis der « Philosophie » im Ressort Schutz der Gebirgswelt des SAC. Deshalb stehen wir bei Konflikten manchmal mehr auf der Seite der Kletterer, manchmal mehr auf derjenigen des Naturschutzes, denn jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Wir appellieren deshalb an alle Kletterer und an alle Naturschützer, nicht auf fixen Positionen zu beharren, sondern sich auf einen Dialog einzulassen und zu teilen.

SA C-Expertengruppe Zur Zeit wird eine SAC-interne Expertengruppe gebildet, die bei akuten Konflikten als Fach- und Bera-tungsgremium aktiv werden kann. In der Gruppe sollen Kletterer, Natur-fachleute und Juristen vertreten sein. Sie soll jeweils die Nutzungs- und Schutzinteressen einschätzen und eine « SAC-Position » definieren. Sie soll den betroffenen lokalen Kletterern und SAC-Sektionen als Beratungs-und Unterstützungsorgan zur Seite stehen können. Die Gruppe soll mithelfen, ungerechtfertigte Kletterverbote oder -einschränkungen zu verhindern. Sie soll aber auch sinnvolle Lösungen bei notwendigen Einschränkungen vorschlagen und mithelfen, diese umzusetzen.

Zur heutigen Lage

Vom Teilen Kletterer lieben « ihre » Felsen. Flühe und Wände lösen bei ihnen Träume von kletterbaren Linien, Erinnerungen an intensive Erlebnisse, Lust auf den Tanz in der Vertikalen aus. Das Recht, vorhandene Felsen zu beklettern oder zu erschliessen, scheint ihnen eine Selbstverständlichkeit zu sein - es sind « ihre » Felsen!

Naturkenner und -Schützer lieben « ihre » Felsen auch: Sie beobachten vielleicht seit Jahren seltene Vögel, sie wissen um die faszinierenden Eigenarten des Biotops Fels, um diese Inseln von ursprünglicher Natur, um diese kleinen Bijous von spezialisierten Tier- und Pflanzenarten.

Wenn nun beide dieselben Felsen als « ihre » betrachten - wie dies vor allem bei Flühen in den tieferen Lagen ( Mittelgebirge ) oft der Fall ist -, dann kann die Situation auftreten, dass sie sich als Konkurrenten betrachten, sich gegenseitig zu verdrängen und ihre « Rechte » streitig zu machen versuchen.

Oder sie teilen und versuchen, im Gespräch herauszufinden, wie « ihr » Felsen beiden Ansprüchen dienen kann, wo die einzuhaltenden Grenzen sind. Für die Kletterer kann das heissen, auf die eine oder andere Route, Wand oder Fluh zu verzichten und bestimmte Regeln einzuhalten.

V ö Aus Rücksicht auf besonders wertvolle Lebensräume von Pflanzen oder Tieren sollten gewisse Bereiche oder Gebiete von Kletterern verschont bleiben.

Internationale Vereinbarung Im Mai 1998 trafen sich in Barcelona europäische Vertreter der Alpin-und Kletterverbände aus Kreisen der UIAA mit Exponenten des Weltnatur-schutzverbandes IUCN1 zu einem Seminar. Ziel war, gemeinsame Grundsätze für das Klettern an Mittelge-birgsfelsen in Europa zu erarbeiten. Aus den intensiven Diskussionen resultierten Richtlinien2, die als Basis für alle beteiligten Länder und die EU dienen sollen. Der Kern dieser Richtlinien entspricht genau der eingangs skizzierten Grundhaltung des Teilens. Pauschale Verbote werden abgelehnt - auch von den Naturschützern! Regelungen und allfällige Einschränkungen sollen lokal oder regional durch kooperative Zusammenarbeit zwischen Kletterern, Naturschützern und Behörden erarbeitet werden. Auch wenn die Schweiz nicht EU-Mit-glied ist, scheint es uns sinnvoll, unsere Arbeit auf diese Richtlinien abzustützen.

Die aktuelle Situation in der Schweiz

Nachfolgend wird der aktuelle Stand von bestehenden Konflikten oder Regelungen, soweit sie uns bekannt sind, kurz skizziert.3 11 UCN = International Union for Conservation of Nature 2 Guidelines on access and conservation on crags and cliffs, 1998. Bezug bei der Geschäftsstelle SAC, Tel. 031/370 18 70 3 Soweit sich seit dem Beitrag zum Thema im Heft 3/97 Wesentliches verändert hat.

Schutz der Gebirgswelt o. < Region Basel: Felsbiotopstudie abgeschlossen Der Biologe Daniel Knecht hat seine Studie über die Flühe der Region Basel abgeschlossen. Basierend auf der wissenschaftlichen Analyse der Felsbiotope und ihrer Gefährdungen schlägt er eine fünfstufige Einteilung bezüglich der Nutzung durch Kletterer vor, von Stufe 1 = Klettern uneingeschränkt möglich bis zu Stufe 5 = Verzicht auf Bekletterung. Diese Vorschläge wurden mit den Kletterern so lange diskutiert, bis ein Konsens erreicht wurde. Zur Zeit wird an der Umsetzung gearbeitet. Über diese beispielhafte Entwicklung im Basler Jura wird in einer spätem ALPEN-Ausgabe ausführlicher berichtet.

Region Thal ( Balsthal ): Musterbeispiel?

In der Region westlich von Balsthal liefen 1997/98 Entwicklungen in Richtung pauschaler Kletterverbote. Dank des Einsatzes der « erfahrenen » Kämpen Pit Hofer ( SAC Zofingen ) und Stefan Schader ( SAC Weissenstein ) und von Vertretern der SAC-Ortsgruppe Balsthal konnte jedoch, ganz im Sinn der UIAA-IUCN-Richtlinien, im Gespräch zwischen Kletterern, Naturschützem, Jägern und Behörden eine Regelung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Die Kletterer verzichten auf die Erschliessungen oder Be-kletterung einiger weniger Gebiete, bei andern müssen gewisse räumliche oder zeitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Durch Informationstafeln bei den Klettergebieten und Hinweisen in Publikationen werden die Regelungen bekannt gemacht.

Oensingen: ärgerlich Weniger harmonisch sieht es in der Gemeinde Oensingen neben Balsthal aus. Von privaten Grund-stückbesitzern und einigen Vogel-schützern wird ein Kletterverbot an allen Flühen der Gemeinde angestrebt. Besonders die bekannte und beliebte Mehrseillängenroute « Kingway » an der « Bränte » wäre im Fall eines Verbots ein empfindlicher Verlust. Die SAC-Ortsgruppe mit Adrian Weite wehrt sich dagegen - und fin- det auch bei den meisten regionalen Naturschutzvertretern Unterstützung. Auch die Gemeindebehörden scheinen überwiegend gegen ein Pauschalverbot zu sein. Die Sache ist jedoch noch nicht ausgestanden.

Lindental bei Bern: Vereinbarung unter Dach Dieses Bouldergebiet am Fuss der hohen Sandsteinwand der Geismefluh bei Bern ist ein einzigartiger Vo-gelstandort in einem kantonalen Naturschutzgebiet. In einem Prozess wurde ein eingeklagter Boulderer freigesprochen, weil der Richter befand, dass das Bouldern keine stärkere Störung verursache als das Wandern oder Spazieren an der Fluhbasis - das nicht verboten ist. Damit der wertvolle Standort durch Boulderer nicht zu stark gestört wird, haben sich Kletterer, SAC und Naturschutzinspektorat darauf geeinigt, das Bouldern mittels einer Vereinbarung zu regeln. Nach etlichem Hin und Her ist diese Vereinbarung nun unter Dach und Fach, und die Umsetzung soll zügig in Angriff genommen werden. Die wichtigsten Regelungen sind folgende:

- In der Nist- und Brutzeit von Anfang Februar bis Ende Juni ist das Bouldern untersagt.

4 Es werden 30 unpersönliche Permits geschaffen. Der SAC organisiert die Verteilung und den Zugang dazu. Die Details sind noch nicht geregelt. Interessierte können dazu auf der Geschäftsstelle SAC, Tel. 031/370 18 70, ein Merkblatt beziehen.

- In der restlichen Zeit ist das Bouldern nur mit einem gültigen Permit erlaubt.4 SeebergseelDiemtigtal: alles i.O?

Der umstrittene Klettergarten ist nun abgeräumt. Es hat aber auch kritische Stimmen gegeben, die nicht verstanden, warum der SAC den Fall nicht weitergezogen hat, da ja das Gebiet um den See selbst schon intensiv touristisch genutzt wird und das Militär Übungen im Gelände durchführt. Aus unserer Sicht überwogen jedoch die Naturschutzinter-essen - es geht vor allem um Rauhfusshühner, die im Gebiet des Klettergartens leben. Das Vorhandensein von bestehenden Störungen in einem Naturschutzgebiet soll ja nicht bedeuten, dass deswegen neue oder vermehrte Störungen zugelassen werden sollen.

Kiental: Ist das nötig?

Im Kiental hat ein Bergführer im Spiggengrund einige schöne Mehrseillängenrouten eröffnet, die sich für Kurse und Ausbildung gut eignen, die meisten davon unmittelbar neben dem bestehenden Wanderweg. Das Jagdinspektorat Bern, Kletterer sind « zu Gast » in der Natur - und akzeptieren deshalb begründete Einschränkungen.

unterstützt vom BUWAL, möchte das Klettern dort verbieten. Wir setzen uns in diesem Falle mit dem betroffenen Bergführer für das Klettern ein, eventuell mit gewissen Einschränkungen. Wir hoffen, die Sache im Gespräch und anlässlich einer gemeinsamen Begehung klären und lösen zu können.

Zu Gast in den Felsen Der Druck auf Natur und Landschaft durch Freizeit und Sport nimmt immer noch zu. Im Alpenraum sind es vor allem neue oder im Trend liegende Outdoor-Sportarten - unter anderm auch das Sportklettern -, durch die immer wieder neue Räume beansprucht werden. Dazu kommt, dass Naturschutz- und Umweltinter-essen in der heutigen Zeit des Spar-und Konkurrenzdrucks generell einen schweren Stand haben. Wir appellieren deshalb an alle Kletterer, insbesondere aber an Erschliesser von neuen Routen und Gebieten, sich des Grundsatzes, wonach wir nicht « die Herrschaften », sondern « zu Gast » in der Natur sind, immer wieder bewusst zu werden und dementsprechend rücksichtsvoll zu handeln. Nicht jedes potentiell mögliche Gebiet, nicht jede kletterbare Linie muss zwingend erschlossen sein.

Jürg Meyer, Ressort Schutz der Gebirgswelt rer

Feedback