Bund muss Landeplätze prüfen
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Bund muss Landeplätze prüfen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat mit seinem Urteil von Ende Januar 2018 die Verfügung des Bundesrats zur Aufhebung der Gebirgslandeplätze (GLP) Rosenegg West und Gumm aufgehoben. Die Gemeinden Innertkirchen, Grindelwald und Saanen hatten Beschwerde dagegen geführt, da sie die ­Aufhebung als willkürlich einstuften. Das BVGer hat den Kriterienkatalog zur Auswahl der aufzuhebenden GLP grundsätzlich ­bemängelt. Insbesondere hätten Aussagen zur Beeinträchtigung der Schutzgebiete gefehlt. Für die 22 GLP in Schutzgebieten (v.a. in BLN-Gebieten) hätte demnach ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkomission (ENHK) eingeholt werden müssen.

Der SAC hat 2015 in der Vernehmlassung zur Aufhebung in Bezug auf die Auswahl der ­aufzuhebenden GLP ähnlich argumentiert: Es sei wenig nachvollziehbar, warum genau die beiden GLP aufgehoben würden. Grundsätzlich hat er sich aber zur Reduk­tion um zwei GLP positiv geäussert. Sein «Kompromissvorschlag» für die Region Wallis Südost von 2014 mit Vertretern aus Zermatt zielt in eine Richtung, die nun das BVGer auch ­erwähnt, zum Beispiel zeitliche und saisonale Beschränkung statt komplette Streichung.

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