Die A&CC, eine neue UIAA-Kommission
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Die A&CC, eine neue UIAA-Kommission

Die im Rahmen der Internationalen Vereinigung der Alpinisten-Verbände (UIAA).1 1999 neu gebildete « Access and Conservation Commission » (A&CC) beschäftigt sich mit dem Problem von Zugangsbeschränkungen für Alpinisten und Kletterer.

Bei den politischen Entscheidungsträgern wird der hohe Stellenwert der Natursportarten und die zunehmende Bedeutung, die sie heute für den Menschen haben, kaum wahrgenommen. Entsprechend rasch können - aus welchen Gründen auch immer - generelle Zugangsbeschränkungen in internationalen Grundsatz-erklärungen und anschliessend in den nationalen Gesetzgebungen Eingang finden. Ausserdem führt die heutige Tendenz einer sehr weit gehenden Ausdehnung der Haftung dazu, dass man in einzelnen Staaten beginnt, Grundeigentümer für Sportunfälle auf ihrem Besitz verantwortlich zu machen.

In der Schweiz mit ihrer grossen bergsportlichen Tradition und ihrem seit alters her bestehenden demokratisch begründeten Prinzip des freien Zugangs gibt es diesbezüglich noch relativ wenig Probleme. Die Ausübung bergsportlicher Aktivitäten in andern Ländern droht jedoch zunehmend eingeschränkt zu werden, dies nicht zuletzt auf Grund von EU- und UNO-Richtlinien.

Einerseits soll die «Access and Conservation Commission» (A&CC) die Interessen des Bergsports auf internationaler Ebene einbringen, anderseits soll sie sich mit den unterschiedlichen Formen der Zugangsbeschränkungen auseinander setzen, gegebenenfalls Vorgehens-Grundsätze erarbeiten und anschliessend die nationalen alpinen Vereine über die Entwicklungen informieren und bezüglich evtl. zu ergreifender Massnahmen beraten. Dabei bleibt es den nationalen Organisationen überlassen, in welcher Form und inwieweit sie sich entsprechend ihren eigenen Zielsetzungen für eine möglichst freie Ausübung des Bergsports in ihrem Land einsetzen wollen.

Das Kommissionsziel definiert sich aus der Erhaltung des « Free Access », des freien Zugangs. Gleichzeitig weist der im Kommissionsnamen ebenfalls enthaltene Begriff «Conservation» (im Sinne des Bewahrungs-und Schutzgedankens) auf den Rahmen hin, in dem dieser angestrebt werden soll.

An ihrer konstituierenden Sitzung vom 12.14. November 1999 bei Falaën (Belgien) galt es zunächst, die Zielsetzungen im Einzelnen so zu formulieren und festzulegen, dass beide im Kommissionsnamen enthaltenen Gesichtspunkte Berücksichtigung fanden. Dabei zeigte sich allerdings sofort, dass man sich hier in einem permanenten Spannungsfeld bewegt. Für die zukünftige praktische Arbeit der A&CC wird es deshalb entscheidend darauf ankommen, ob sie sich - gemäss ihrer ursprünglichen Ausrichtung - primär als Interessenvertreterin einer möglichst freien Bergsportausübung versteht, somit den von den Umwelt-Zielsetzungen der UIAA ohnehin schon begrenzten Rahmen auch ausnützt, oder ob sie sich bereits vorgängig mit einer vor-weggenommenen Kompromisshal-tung immer mehr den Inhalten der UIAA-Gebirgsschutz-Kommission annähern will.

Angesichts zunehmender Probleme mit oft zumindest fragwürdig begründeten Zugangsverboten und -beschränkungen wären die alpinen Vereine eigentlich darauf angewiesen, dass die A&CC im internationalen Umfeld für eine sinnvolle und effiziente Vertretung eines Parteien-standpunkts zu Gunsten des freien Bergsports einsteht.

An der November-Tagung der A&CC wurde nicht nur ersichtlich, wie stark und umfassend ( in Europa gilt dies insbesondere für Klettern an Mittelgebirgsfeisen, Skitourenfahren, Schneeschuhlaufen, Canyoning ) an verschiedenen Orten die bergsportliche Freiheit bereits bedroht ist, sondern auch, wie vielfältig die dazu vorgebrachten Gründe sind.

Ökologische Gesichtspunkte - auf die Frage, wo und inwieweit sie jeweils berechtigt sind, soll hier nicht eingegangen werden - bilden nur einen Teilbereich. Zudem kommen sie praktisch in jedem Land anders zum Ausdruck und beschränken sich zurzeit noch weitgehend auf die nord-und mitteleuropäischen Staaten.2 Daneben können Grundbesitzverhältnisse, entweder für sich allein oder in Verbindung mit anders begründeten Beschränkungsforderungen, die bergsportliche Freiheit in Frage stellen. Für Felsen, die in Privatbesitz sind, können Verbote erlassen oder aber hohe Pachtsummen verlangt werden. Weiter können Konflikte mit meist wesentlich besser organisierten und entschlossener auftretenden Interessengruppen ( z.B. Jagd, Forstwirtschaft, Umweltorganisationen ) den Bergsport aus der Natur verdrängen. Auch rein finanzielle Aspekte spielen manchmal eine nicht zu unterschätzende Rolle, wie beispielsweise, wenn hohe Zugangs- bzw. Gipfelgebühren verlangt werden. Schliesslich spielt bei Unfällen zunehmend ein neues und viel weiter gehendes Verständnis der Haftung eine immer wichtigere Rolle. Setzt sich in einem Land z.B. die Tendenz durch, Grundbesitzer für alle Unfälle auf ihrem Boden haftbar zu machen, so werden diese alles daran setzen, um jegliche ( berg-)sportliche Aktivität möglichst zu unterbinden.

Im internationalen Bereich gibt es somit - wenn sich die A&CC als Interessenvertreterin des Bergsports in allen seinen Facetten versteht - für die Zukunft noch viel zu tun. Ebenso müssen sich aber auch die nationalen alpinen Vereine bewusst sein, dass sie sich letztlich - wenn sie ihren breitensportlichen Anspruch erfüllen und ihren Mitgliedern das Naturerlebnis erhalten wollen - entschieden gegen entsprechende Beschränkungen zur Wehr setzen müssen.

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