Feilschen um Felsen?
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Feilschen um Felsen? Aktelles vom Spannungsfeld Klettern–Naturschutz

Neben den winterlichen Tourenaktivitäten ist das Sportklettern der zweite Kernbereich von bergsportlichen Aktivitäten, bei dem sich der SAC und die Aktiven mit Naturschutzfragen und Einschränkungen auseinander setzen müssen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass erfolgreiche Verhandlungen rücksichtsvolle Kletterer und Boulderer bedingen.

Gemäss den Vorgaben des Waldgesetzes sind die Kantone angehalten, die zukünftige Nutzung ihrer Wälder in Waldentwicklungsplänen (WEP) festzulegen. Darin werden u.a. Waldreservate ausgeschieden sowie die Erholungsnutzung für Sport und Freizeit festgelegt. Die Kantone sind verpflichtet, für die Erarbeitung der WEP ein Mitwirkungsverfahren zu organisieren. Da ist es sehr wichtig, dass sich Vertreter von SAC-Sektionen bzw. Kletterern daran beteiligen, sind doch dabei auch bergsportliche Aktivitäten wie Sportklettern, Skitouren und Schneeschuhwandern betroffen. Insbesondere tiefer gelegene moderne Sportklettergebiete befinden sich meist im Bereich des Waldes. Da sich diese oft durch vielseitige Waldgesellschaften und ungünstige Voraussetzungen für die wirtschaftliche Nutzung auszeichnen, sind sie prädestiniert für die Einrichtung von Waldreservaten – und das gleichzeitige Einschränken der Freizeitnutzung. Zum Teil wird das Sportklettern weit über das notwendige Mass hinaus eingeschränkt oder gar verboten. Deshalb unser Aufruf an Sektionen und Kletterer: Kümmert euch um die Mitwirkung bei den WEP in eurer Region! (1)

Im Basler Jura, der auch international wichtigen Sportkletterregion, ist der Konflikt zwischen Kletternutzung und Naturschutz besonders ausgeprägt. Einer der Gründe liegt darin, dass der Druck auf die bekannteren Klettergebiete der Region hoch ist, handelt es sich doch um erstklassige Gebiete in Agglomerations-nähe. Die starke Zunahme neuer Routen in den Achtzigerjahren alarmierte die Naturschutzverantwortlichen. Zu den Spannungen trug bei, dass aus Unkenntnis seitens Erschliessern teilweise auch in schon bestehenden Naturschutzgebieten neue Gebiete oder Routen ungefragt erschlossen wurden. Die sehr skeptische Haltung der Naturschutzvertreter konnte trotz grosser Anstrengungen und freiwilliger Selbstbeschränkungen seitens IG Klettern und SAC seit Mitte der Neunzigerjahre nicht ganz abgebaut werden. Es kommt hinzu, dass die Felsflühe der Region Basel aus biologischer Sicht wertvolle «Inselbiotope» darstellen mit einer reichhaltigen, oft seltenen, geschützten, bedrohten oder endemischen Flora und Fauna (2). Zu Beginn standen vor allem felsbrütende Vögel und die reiche Flora im Felskopfbereich im Zentrum der Aufmerksamkeit. Für beide konnten durch zeitlich-räumliche Kletterbeschränkungen sowie durch konsequentes Anbringen von Umlenkhaken vor den Felskopfzonen die Konflikte weitgehend beseitigt werden. In letzter Zeit rückten vermehrt Flora und Fauna an den « nackten » Felsen in den Vordergrund, einerseits die reichhaltigen Flechtenpopulationen, andererseits Kleintiere wie Felsschnecken und Insekten (3). Für den grössten Teil der Gebiete werden in diesem Jahr die Entscheide erwartet, wobei für sehr wichtige Gebiete auf dem Gebiet des Kantons Baselland noch schwierige Verhandlungen bevorstehen dürften. Es ist allen Kletter- und SAC-Vertretern klar, dass Zugeständnisse gemacht werden müssen und gewisse Einschränkungen notwendig sind, doch wir beharren auch darauf, dass die uns wichtigen Prinzipien (4) beachtet werden und auch gewisse Entwicklungsmöglichkeiten offen bleiben.

Immer mehr rückt die Frage in den Blickwinkel von Behörden, ob Kletterrouten oder Klettergärten bewilligungspflichtige « sportliche Kleinanlagen » sind oder einfach im Sinne einer ortsüblichen Nutzung zwar eine Abklärung und Rücksprache, aber keine formelle Bewilligung erfordern. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Bewilligung aus forstlicher oder natur-schützerischer Sicht oder eine formelle Baubewilligung für Kleinbauten ausserhalb der Bauzone im Sinne der Raumplanung gemeint sind.

Der SAC-Zentralvorstand hat sich letztes Jahr auf den Standpunkt gestellt, dass für Kletterrouten – im Gegensatz zu Klettersteigen – keine generelle Bewilligungspflicht besteht. (5) Andererseits betrachten die Kantone Solothurn und Baselland schon seit einiger Zeit eine Bewilligungspflicht als gegeben, auf jeden Fall in Naturschutzgebieten. Ähnliche Diskussionen wurden jüngst auch im Kanton St. Gallen geführt. Eine generelle Bewilligungspflicht für einzelne Routen (oder gar Haken) wäre unsinnig und schon aus praktischen Gründen nicht realistisch. Die SAC-Arbeitsgruppe Haftpflichtrecht ist daran, die Problematik aus juristischer Sicht abzuklären. Letztlich muss es aber darum gehen, im konkreten Fall Lösungen mit Augenmass zu finden, ohne sich in juristischen Spitzfindigkeiten zu verstricken.

 

 

 

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