Versicherungsschutz bei Bergunfällen.
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Versicherungsschutz bei Bergunfällen.

Unter Bergsteigern und Bergwanderern herrscht oft Unsicherheit über den Versicherungsschutz bei Bergunfällen. Grundsätzlich übernimmt die Grunddeckung der Krankenversicherer nur einen Teil der Rettungs- und Transportkosten. In der SAC-Mitgliedschaft ist die Rega-Gönnerschaft nicht inbegriffen. Allein Mitglieder der SAC-Jugend (10 bis und mit 22 Jahre) sind automatisch Rega-Gönner.

Zwei Studenten, Vreni und Reto1, unternehmen zusammen eine Skitour im Wildgerstgebiet im Haslital. Die beiden guten Skifahrer sind schon oft gemeinsam in den Bergen unterwegs gewesen. Vreni, 24-jährig, ist SAC-Vollmitglied, Reto, 21-jährig, gehört noch der SAC-Jugend an. Der Aufstieg auf den Gipfel verläuft zügig, denn die Schneeverhältnisse sind sehr gut. Bei der Abfahrt stürzt Reto und zieht sich Verletzungen am Knie zu. Glücklicherweise hat er sein Natel dabei und kann über die Notrufnummer 1414 die Rega avisieren. Vreni ist zwar nicht verletzt, kann aber allein nicht weiter. Eine halbe Stunde nach dem Unfall befinden sich beide im Helikopter der Rega auf dem Weg ins Spital Meiringen.

Reto erholt sich rasch und kann schon bald das Spital verlassen. Sowohl Reto als auch die unverletzt gebliebene Vreni erhalten von der Rega eine Rechnung für die Rettung. Vreni muss für einen Teil der Bergungskosten aufkommen. Sie meldet den Fall ihrer Krankenversicherung. Diese lehnt allerdings eine Übernahme ab, da Vreni keine medizinische Betreuung benötigte.. " " .Vreni ist nicht Rega-Gönnerin und muss deshalb ihren Teil selber bezahlen. Reto erhält von seiner Versicherung die Hälfte der Rettungskosten vergütet, die Rega übernimmt auf Grund seiner Gönnerschaft den Rest.

Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, seine Versicherung in Bezug auf Deckung für Bergunfälle, Suchaktionen und Evakuationen zu überprüfen. Das schweizerische Versicherungswesen ist so vielfältig, dass es unmöglich ist, diesbezüglich verbind- liche Angaben zu machen. Wichtig zu wissen ist, dass SAC-Vollmitglieder nicht automatisch Rega-Gönner sind. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen der Rega und dem SAC sind einzig die Mitglieder der SAC-Jugend automatisch Rega-Gönner. Beim Übertritt in die SAC-Vollmitglied-schaft entfällt jedoch dieser Vorteil. Ab diesem Zeitpunkt sind auch sie selber verantwortlich für die Bezahlung des Gönnerbeitrags.

Generell empfiehlt der Schweizer Alpen-Club seinen Mitgliedern und allen Bergsport-Begeisterten, die Rega zu unterstützen und den Gönnerbei-trag zu leisten. Als Dank dafür geniessen Gönner Vorteile: Die Rega erlässt ihnen die Kosten von Rettungseinsätzen in der Schweiz und von Repatriierungen aus der ganzen Welt, falls keine Versicherungsdeckung besteht. Dies gilt für Rega-Einsätze als Folge von Krankheit oder Unfällen, und zwar auch dann, wenn die Rettungsaktion ohne Helikopter erfolgt (z.B. durch Rettungskolonnen des SAC).

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